Abmarkung / Grenzwiederherstellung

Die Abmarkung ist eine hoheitliche Vermessung, bei der auf Antrag durch den Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der festgestellte Grenzverlauf wiederhergestellt wird und nicht mehr auffindbare Grenzeichen durch neue Grenzeichen ersetzt werden.

Die amtliche Abmarkung ist nur bei festgestellten Grenzen möglich. Grundstücksgrenzen sind gemäß dem Vermessungs- und Katastergesetz dauerhaft und sichtbar abzumarken. Der wiederhergestellte Grenzverlauf wird Ihnen und Ihren Nachbarn anhand der gesetzten Grenzzeichen am Grenztermin angezeigt. Die gesetzen Grenzzeichen (z.B Grenzstein) werden mit Bestandskraft im Kataster fortgeführt.