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Grenzfeststellung Die Feststellung von Flurstücksgrenzen ist notwendig um Rechtssicherheit an Grundstücksgrenzen herbeizuführen. Die Grenzfeststellung gehört zu den hoheitlichen Verfahren und erfolgt auf Antrag des Eigentümers bzw. Erbbauberechtigten. Wir ermitteln anhand des Katasternachweises (Katasterzahlenwerk und Liegenschaftskarte) die rechtmäßige und geometrisch eindeutige Lage der Grenze. Setzen neue Grenzzeichen, falls alte Grenzzeichen nicht aufgefunden werden. Am einberufenen Grenztermin wird Ihnen und Ihren Nachbarn die ermittelte Grenze anhand der abgemarkten Grenzzeichen angezeigt und die Möglichkeit eingeräumt sich zum Grenzverlauf zu äußern. Mit Bestandskraft der Grenzen wird die Fortführung im Katasteramt beantragt. Für die Errichtung grenznaher Gebäude sind festgestellte Grenzen zwingend vorgeschrieben. Die Grenzsituation ist bei der Erstellung eines "amtlichen" Lageplanes zu überprüfen. In der Regel fordern die Banken für die Beleihung eines Grundstückes festgestellte Grenzen. Beim Erwerb eines Grundstückes sollten Sie sich vergewissern, ob die Grundstücksgrenzen festgestellt sind. |