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Kosten Die Kosten/Gebühren für hoheitliche vermessungstechnische Leistungen (Katastervermessung) richten sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs- und Katasterbehörden sowie anderer Vermessungsstellen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V) vom 15. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 530). Alle anderen nicht-hoheitlichen vermessungstechnischen Leistungen (Ingenieurvermessung) werden pauschal entsprechend dem Aufwand abgerechnet. Kostenschätzung Auf Anfrage teile ich Ihnen kostenfrei per Fax oder Email mit, mit welchen Vermessungskosten sie für ein bestimmtes Vorhaben rechnen müssten. Für die Kostenschätzung werden entsprechend der gewünschten Vermessung folgende Informationen benötigt:
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Grenzfeststellung: |
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Flurstückszerlegung: |
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Gebäudeeinmessung: |
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Lage- und Höhenplan: |
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