Kosten

Die Kosten/Gebühren für hoheitliche vermessungstechnische Leistungen (Katastervermessung) richten sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs- und Katasterbehörden sowie anderer Vermessungsstellen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V) vom 15. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 530).

Alle anderen nicht-hoheitlichen vermessungstechnischen Leistungen (Ingenieurvermessung) werden pauschal entsprechend dem Aufwand abgerechnet.

Kostenschätzung

Auf Anfrage teile ich Ihnen kostenfrei per Fax oder Email mit, mit welchen Vermessungskosten sie für ein bestimmtes Vorhaben rechnen müssten. Für die Kostenschätzung werden entsprechend der gewünschten Vermessung folgende Informationen benötigt:

 

Angaben zum Grundstück/Eigentümer:
  • Antragsteller
  • Gemarkung
  • Flur
  • Flurstück(e)
Grenzfeststellung:
  • Liegenschaftskarte
  • Bodenwert
Flurstückszerlegung:
  • Liegenschaftskarte
  • Bodenwert
  • Verlauf der neu zu bildenden Grenze
  • Flächenangaben, ggf. aus dem Kaufvertrag
Gebäudeeinmessung:
  • Herstellungskosten des Gebäudes
Lage- und Höhenplan:
  • Liegenschaftskarte