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Lageplan zum Bauantrag Der Lageplan - als Bestandteil der Bauvorlagen - ist die wichtigste Entscheidungsgrundlage der Bauaufsichtsbehörde um die planungsrechtliche Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens im Einvernehmen mit der Gemeinde beurteilen zu können. Im Lageplan werden alle planungsrelevanten topographischen Informationen des Baugrundstücks sowie deren nähere Umgebung in Lage und Höhe dargestellt. Hierzu gehören Informationen wie
Nach Absprache mit Ihnen - und unter Einbeziehung amtlicher Unterlagen (Liegenschaftskarte) - wird zunächst Ihr Baugrundstück vermessen, so dass alle notwendigen Informationen im Lage- und Höhenplan dokumentiert werden können. Auf Grundlage des Lage- und Höhenplanes kann Ihr(e) Architekt(in) bzw. Bauingenieur(in) im Zuge der Detailplanung die Lage und Höhe des geplanten Gebäudes festsetzen. Im Anschluss erfolgt auf Grundlage der erstellten Bauzeichnungen der sogenannte Projekteintrag. Nach Vorgabe des Architekten werden von uns folgende zusätzliche Angaben im Lage- und Höhenplan ergänzt:
Wird das Bauvorhaben in Grenznähe geplant, müssen festgestellte Grundstücksgrenzen vorliegen, um einen möglichen Überbau bzw. die Überschreitung der Grenzen durch die Abstandsflächen zu vermeiden. Bei der Erstellung eines "amtlichen" Lageplans überprüftt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur die Grenzsituation und beglaubigt, dass der Lageplan mit den Angaben im Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte, Katasterzahlenwerk) übereinstimmt. |