Lageplan zum Bauantrag

Der Lageplan - als Bestandteil der Bauvorlagen - ist die wichtigste Entscheidungsgrundlage der Bauaufsichtsbehörde um die planungsrechtliche Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens im Einvernehmen mit der Gemeinde beurteilen zu können. Im Lageplan werden alle planungsrelevanten topographischen Informationen des Baugrundstücks sowie deren nähere Umgebung in Lage und Höhe dargestellt. Hierzu gehören Informationen wie

  • die des Liegenschaftskatasters (Grundstücksgrenzen, vorh. Gebäude, Flächen, ...),
  • der Geländeoberfläche und deren Nutzung (Zufahrten, Stellplätze, Böschungen, ...),
  • der öffentlichen Versorgungsanlagen (Gas, Wasser, Abwasser, Telekomunikation, ...),
  • der öffentlichen Verkehrsflächen, Spielplätze, ...
  • die zu schützenden Denkmäler und Naturbestandteile (Bäume, Biotope, ...)

Nach Absprache mit Ihnen - und unter Einbeziehung amtlicher Unterlagen (Liegenschaftskarte) - wird zunächst Ihr Baugrundstück vermessen, so dass alle notwendigen Informationen im Lage- und Höhenplan dokumentiert werden können. Auf Grundlage des Lage- und Höhenplanes kann Ihr(e) Architekt(in) bzw. Bauingenieur(in) im Zuge der Detailplanung die Lage und Höhe des geplanten Gebäudes festsetzen. Im Anschluss erfolgt auf Grundlage der erstellten Bauzeichnungen der sogenannte Projekteintrag. Nach Vorgabe des Architekten werden von uns folgende zusätzliche Angaben im Lage- und Höhenplan ergänzt:

  • Darstellung des geplanten Bauvorhaben mit Abstandflächen
  • Angaben zur Art und dem Maß der baulichen Nutzung (GRZ,GFZ,BMZ)
  • Darstellung der Baugrenzen und Baulinien
  • Abstandsberechnungen zu Grundstücksgrenzen, vorh. Gebäuden, Wald oder Gewässern
  • Aufteilung der nicht überbauten Flächen (Zufahrt,Stellplatz, ...)
  • ggf. Erklärung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung (Baulast)

Wird das Bauvorhaben in Grenznähe geplant, müssen festgestellte Grundstücksgrenzen vorliegen, um einen möglichen Überbau bzw. die Überschreitung der Grenzen durch die Abstandsflächen zu vermeiden. Bei der Erstellung eines "amtlichen" Lageplans überprüftt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur die Grenzsituation und beglaubigt, dass der Lageplan mit den Angaben im Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte, Katasterzahlenwerk) übereinstimmt.