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Straßenschlussvermessung Die Straßenschlussvermessung gehört zu den hoheitlichen Vermessungen (Katastervermessung) und erfolgt nach Fertigstellung der Verkehrsanlage (Straße, Radweg, ...). Hierbei werden die Grenzen der durch die Verkehrsanlage in Anspruch genommenen Flächen neu vermessen bzw. festgestellt. Nicht veränderte festgestellte Grenzen werden im Rahmen der Vermessung überprüft; eventuell sind durch die Ausbaumaßnahmen vorhandene Grenzzeichen in der Lage verändert bzw. zerstört worden. In diesem Fall würden diese Grenzzeichen entsprechend dem Katasternachweis wiederhergestellt bzw. durch neue Grenzeichen ersetzt werden. Nicht selten werden für den Ausbau der Verkehrsflächen Teilflächen der Anliegergrundstücke benötigt. In der Regel führt der Straßenbaulastträger (z.B. Gemeinde) im Vorfeld mit den Eigentümern Verhandlungen über den Erwerb dieser Teilflächen. Andererseits können auch Restflächen durch die Straßenschlussvermessung entstehen, die als sogenannte Arondierungsflächen von den Anliegern erworben werden können. Diese Teilflächen bzw. Flurstücke werden im Rahmen der Straßenschlussvermessung neu gebildet. Am einberufenen Grenztermin wird den Eigentümern der Anliegergrundstücke die Feststellung und Abmarkung neuer Grenzen bekanntgegeben und die Möglichkeit eingeräumt sich zum Grenzverlauf zu äußern.
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