Teilungsvermessung

Wenn Sie vor haben, einen Teil Ihres Grundstückes zu verkaufen oder Ihr Grundstück in mehrere Flurstücke teilen möchten (ohne Eigentumsumschreibung), dann ist eine hoheitliche Zerlegungsvermessung zu beantragen. Für die Umschreibung eines Grundstücksteils im Grundbuch ist eine vorherige Zerlegungsvermessung zwingend vorgeschrieben.

Hierbei werden entsprechend Ihren Vorstellungen neue Grenzen gebildet und diese mit Grenzeichen kenntlich gemacht. Am Grenztermin wird Ihnen der neue Grenzverlauf angezeigt und die Möglichkeit eingeräumt sich zum Grenzverlauf zu äußern. Mit Bestandskraft der Grenzen wird die Fortführung im Katasteramt beantragt.